Fachstelle für Sucht und Suchtprävention:

Ambulante Behandlung

ambulante Entwöhnungsbehandlung

Wir sind von der Rentenversicherung offiziell als ambulante Behandlungsstelle für abhängigkeitserkrankte Menschen anerkannt.

Im Rahmen einer primär ambulanten Behandlung findet die Entwöhnung vom entsprechenden Suchtmittel nicht in einer Klinik, sondern am Wohnort statt. Sie verbleien so in Ihrem gewohnten privaten und beruflichen Tagesablauf. Veränderungsschritte innerhalb der Therapie können so alltagsnah erprobt und eingeübt werden.

Die Einzel- und Gruppentherapeutischen Sitzungen finden in unseren Räumlichkeiten statt. Für eine ambulante Entwöhnungsbehandlung sollten gewisse Voraussetzungen, wie beispielsweise eine ausreichend stabile körperliche und psychische Verfassung sowie eine gesicherte Wohnsituation, erfüllt sein.  Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.